|

BRANDSCHUTZ FÜR TEXTILIEN

  • Brandschutz für Textilien
  • Akustikmaterialien
  • Verdunklung
  • In-/Outdoormaterialien

Für den Einsatz von Textilien in öffentlichen Gebäuden sowie bei öffentlichen Veranstaltungen muss in Deutschland der Nachweis der Schwerentflammbarkeit erbracht werden.
In Deutschland schreibt der Gesetzgeber die Erfüllung der Brandschutznorm in §19 der Musterbauordnung, der Beherbergungsverordnung und den landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen vor. Dies bedeutet, in allen Bereichen mit Publikumsverkehr, gelten diese Bestimmungen:
Diese gilt u.a.:

  • in öffentlichen Gebäuden
  • in Theatern, Schauspielhäusern, Opern und Kinos
  • in Schulen, Hochschulen, Fachschulen oder Ausbildungsstätten
  • in Hotels und Gaststätten
  • in Bürogebäuden, öffentlichen Büchereien und Einrichtungen (Kindergärten, Pflegeheimen)
  • in Messehallen und Ausstellungshallen
  • in Eventzelten

Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501-1 mindestens schwer entflammbar sein, ist die gängige Forderung in Deutschland in den technischen Richtlinien für Aussteller, Veranstalter, Servicefirmen, Standbaufirmen und Dienstleister.
Mit Dekorationsmaterialien sind ebenso Wandverkleidungen, Raumteiler, Vorhänge, Displays, Textilsegel, Banner, Fahnen und dergleichen gemeint.

Was bedeutet »Schwer entflammbar«?

»Schwer entflammbar« beschreibt die Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1 als grundsätzlich brennbare Produkte, die aber selbstverlöschend sind – also nicht weiter brennen. Die Norm DIN 4102-1 klassifiziert Baustoffe und Bauteile anhand des Brandverhaltens und schreibt den Nachweis u.a. bei Textilien vor.

Europäische Brandschutznorm für Textilien in öffentlichen Gebäuden

Die DIN EN 13501-1, die europäische Norm, hat das Ziel die nationalen Normen zu vereinheitlichen. Die europäische Klassifizierung für das Brandverhalten von Baustoffen beschreibt zusätzliche Parameter wie Rauchentwicklung und das brennende Abfallen/Abtropfen. Demnach müssen schwerentflammbare Baustoffe mindestens die Klasse C s3 d2 erfüllen. (s = smoke/Rauch und d = droplets/Tropfen) Maximal ist B-s1 d0 in dieser Klasse möglich, das Material darf weder brennend abfallen noch Rauch entwickeln.

Qualität des Brandschutzes

Bei textilen Flächengebilden, wie Geweben oder anderen Stoffen wird für die typischen Anwendungsbereiche in Werbetechnik, Messe- und Bühnenbau wie auch im Eventbereich entweder flammhemmend ausgerüstete Textilien oder permanent schwer entflammbare Textilien eingesetzt.
Textilien, die aus Polyester FR oder Trevira CS bestehen, verfügen über eine eingebaute Sicherheit. Anders als Stoffe, die nachträglich imprägniert wurden, bieten Polyester-Textilien langfristigen Schutz. Dieser kleine, aber entscheidende Unterschied resultiert aus dem chemischen Aufbau der Polyesterfaser: die schwer entflammbaren Eigenschaften sind fest in der Faser verankert. Sie können durch äußere Einflüsse nicht verändert werden.

Alle Gewebe und Stretchartikel aus Polyester FR oder Trevira CS behalten auch nach mehreren Wäschen noch ihren Flammschutz.

 

MÖBELSTOFFE, SITZBEZUGSSTOFFE

Prüfnorm

Brennbarkeitsklasse

Land

DIN 4102 B1(Brandschacht) Deutschland
EN 1021 keine Entzündung Europa
NF D 60-013
(AM 18)
bestanden Frankreich
NF P 92-503 bis
92-505, 92-507
M1 Frankreich
BS 5852 (crib 5, 7) bestanden (mit schwer
entflammbarem Schaum)
Großbritannien

GARDINEN, VORHÄNGE, DEKOSTOFFE, WANDBESPANNUNGEN

Prüfnorm Brennbarkeitsklasse Land
DIN 4102 B1(Brandschacht) Deutschland
EN 13501 B-s1, d0 Europa
EN 13772 und EN 13773 Klasse 1 Europa
NF P 92-503 bis 92-505, 92-507 M1 Frankreich
BS 5867, 5438 Teil 2, Type C Großbritannien
NFPA 701 bestanden USA
preloader